Lycium chinense L. ‒ Chinesischer Bocksdorn
1768, Gard. Dict., ed. 8. n. 5 (▤)
Dosch & Scriba (1873) erwähnen Verwilderungen aus dem Botanischen Garten Darmstadt, was aber in späteren Auflagen nicht wiederholt wird. Lycium-Belege sind öfters falsch
bestimmt. Als gesichert können Angaben im Main-Kinzig-Kreis zu Verwilderung gelten (Hemm & Mühlenhoff 1995), für die von A. Seibig gesammelte Belege im Senckenberg-Herbarium Belege
vorliegen: „Zwischen Hanau u. Großauheim auf Schutt bei der Straße verwildert, 25.7.1964“ (FR) und „Gelnhausen, angepflanzt und verwildert, so am Eselstreppchen,
27.7.1953“ sowie bei Frankfurt (1903, M. Dürer, Beleg FR). Es dürften aber auch anderswo unbeständige Verwilderungen vorkommen.