Lycium barbarum L. ‒ Gewöhnlicher Bocksdorn
Bereits Gärtner & al. (1799‒1802) berichten von Verwilderungen des Gewöhnlichen Bocksdorns in Frankfurt am Main. Pfeiffer & Cassebeer (1844) kannten eine Verwilderung in Kassel
auf dem Kratzenberg. Pfeiffer (1847) macht in der Flora von Niederhessen die allgemeine Angabe „Häufig angepflanzt u. sehr leicht an Mauern und Wegen verwildernd“. Nach Dosch
& Scriba (1878) war Lycium barbarum häufig verwildert. Heyer & Rossmann (1860‒1863) formulieren vorsichtiger „im Gebiete nicht selten cultivirt u. zuweilen
verwildert“. Dies charakterisiert offenbar die Situation: Der Strauch zeigt keine starke Verwilderungstendenz und auch nach 200 Jahren dokumentierter Verwilderung in Hessen wird
ihm in der aktuellen Florenliste (Hemm & al. 2008) nur eine Tendenz zur Einbürgerung attestiert. Verwilderungen scheinen sich auf die Städte Südhessens zu konzentrieren. Schon Schnittspahn
(1865) schrieb, „besonders um Darmstadt und Frankfurt verwildert“. Für Offenbach geben Wittenberger & al. (1968) an, „hie u. da an Zäunen u. Wegen verwildert“. Jung
(1992) schätzt Lycium barbarum in Darmstadt als eingebürgert ein. Für Wiesbaden und den Rheingau konnte Streitz (2005) keine Einbürgerungstendenz erkennen, Großmann (1976) berichtet
aber über etliche Verwilderungen in diesem Gebiet. Hemm & Mühlenhoff (1995) erwähnen eine Verwilderung an Bahngelände bei Hanau. Und auch im Mittelgebirgsraum und in Nordhessen wird öfters
über Verwilderungen berichtet: Becker & al. (1997) für den Landkreis Waldeck-Frankenberg, Nitsche & al. (1988) für den Landkreis Kassel. A. Ludwig (1952) nennt Lycium barbarum
„angepflanzt und verwildert“ für eine Hecke bei Herborn und den alten Friedhof in Dillenburg. Es gibt aber auch Bereiche Hessens ohne Angaben zu Verwilderungen wie das
Werragebiet (Baier & al. 2005); für die Region Südost konnte keine Angabe ermittelt werden. Die Angabe bei Grimme (1958), „Vielfach aus Anpflanzungen verwildert“, dürfte für Nordhessen zu pauschal sein.