Cornus mas L. ‒ Kornelkirsche
Obwohl das Areal der Kornelkirsche bis nahe an die hessische Grenze
reicht, sind Verwilderungen des häufig gepflanzten Gehölzes
kaum bekannt. Die Verbreitungsinsel um das Thüringer Becken
erreicht im Werra-Gebiet bei Treffurt die Nähe der hessischen
Grenze (Meusel 1953, Korsch & al. 2002; Zündorf & al. 2006); auch die Verbreitungsinsel
im südlichen Göttinger Wald (Winterhoff 1977) ist nicht weit
entfernt. Bei alten Angaben ist es schwer, zwischen gepflanzten und
verwilderten Beständen zu unterscheiden. So wird die Pflanze von
Hergt (1822) für Hadamar genannt und von Leers (1775, im Anhang)
für Hecken bei Breitscheid. Becker (1828) schreibt: „In
Gärten und Lustgebüschen, manchmal in Zäunen“.
Angaben für Zäune und Hecken können sich sowohl auf
kultivierte wie verwilderte Pflanzen beziehen. Von Rudio (1851) werden
die Angaben von Breitscheid und Hadamar (Quelle Jung) sowie von Lambert
für Wetzlar am Hauser Berg als Verwilderungen gewertet.
Außerdem nennt er einen Beleg von Arnoldi „zwischen
Wiesbaden und der Platte“ aus dem V[ereins]H[erbarium]. Diese
Deutungen übernimmt Fuckel (1856). Grossmann (1976) nennt den
Beleg von Arnoldi, verweist aber darauf, dass der Strauch nur gepflanzt
vorkommt. Nach Pfeiffer & Cassebeer (1844) ist er „In
Zäunen und Gebüschen hin und wieder, gleichsam wild“.
Nach Wenderoth (1846) verwildert die Pflanze in Hecken der Gärten
Kurhessens. Nach Schnittspahn (1865) ist sie im Großherzogthum
Hessen „in Lustgebüschen und in Obstgärten häufig
angebaut und fast verwildert“. Dosch & Scriba (1878)
beschreiben die Situation als „zuweilen verwildert“. Grimme
(1909) macht eine konkrete Angabe zu einer Verwilderung in Melsungen,
die aber in Grimme (1958) nicht wiederholt wird. Nach Hemm &
Mühlenhoff (1995) ist die Pflanze im Spessart und seiner Umgebung
hin und wieder verwildernd. Aber Streitz (2005) kennt keine
„natürliche Ausbreitung“ in Wiesbaden und dem
Rheingau-Taunus-Kreis. Auch Ottich (2007) kann aus Frankfurt am Main
nur Vorkommen mit unklarem Status nennen und resümiert:
„Wildwuchs stellt aktuell wohl eher die Ausnahme dar“. Auch
bei Herbarbelegen bleibt es meist unklar, ob sie von kultivierten oder
verwilderten Pflanzen stammen. Ein Beleg von einem Waldrand bei Bad
Nauheim (1963, H. Hupke, FR-0033482) könnte von einer Verwilderung
stammen. Gröschel (1992) nennt die Pflanze für das
Fürstenlager Auerbach unter den Gehölzen mit natürlicher
generativer Vermehrung. Glanzner (1957) nennt eine Einzelvorkommen für den Steiner Wald bei Biblis. Cornus mas sollte zu den Arten gehören, die von einer Klimaerwärmung profitieren. Mit einer Einbürgerung ist
zu rechnen.